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Sie wollen Ihr Haus verkaufen, Ihre Wohnung vermieten oder Gewerberäume verpachten.
Haben Sie an den Energieausweis für Ihre Immobilie gedacht?
Seit 01. Mai 2014 ist dieser ein sinnvolles Pflichtdokument. Anhand energetischer Berechnungen wird die Energiebilanz der Immobilie ermittelt. Mit der Einteilung in Energieeffizienzklassen (A+ bis H) ist der wirtschaftliche und energetische Vergleich von Wohn- und Nichtwohngebäuden möglich.
Sie erhalten damit für Ihr Gebäude einen Qualitätsnachweis. Potenzielle Käufer oder Mieter können auf Anhieb die energetische Qualität einschätzen.
Haben Sie bereits modernisiert oder energieeffizient gebaut, sind Sie damit im Vorteil.
Wichtig für Sie: In Immobilienanzeigen sind Angaben zur Energieeffizienz ein Muss – ganz gleich ob Sie im Internet oder in der Zeitung inserieren. Die ppt-Energieberatung in Frankfurt am Main liefert Ihnen die geforderten Daten.
Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit uns:
Welche Angaben enthält der Energieausweis nach EnEV 2014?
Wir sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zertifizierte Sachverständige und Berater. Sie erhalten den Energieausweis mit der von der EnEV 2014 geforderten Registriernummer.
Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) legt fest, wann welcher Energieausweis notwendig ist. Allerdings zeigt unsere tägliche Beraterpraxis, dass große Unsicherheit besteht.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
© Ingenieur- & Sachverständigenbüro
Peter Paul Thoma, Bornheimer Landwehr 39, 60385 Frankfurt am Main
Quelle: https://ppt-energieberatung.de/Energieausweis_nach_EnEV_2014
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