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Angesichts angestrebter Klimaneutralität (bis 2040 siehe Gebäudeenergiegesetz), dem Ansinnen einer flächendeckenden Fernwärmeversorgung und mancher in die Jahre gekommener Gas-Etagenheizung herrscht Unsicherheit. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, fragt sich welche Investition im Fall der Fälle Sinn macht.
Wenn die Heizung kaputtgeht, muss schnell gehandelt werden. (Kein Mieter oder Miteigentümer will kalt duschen oder im Winter auf der Heizdecke sitzen.) Es kommt allerdings darauf an, wann der Defekt eintritt. Vor Mitte 2026/ 2028? Oder erst danach? Kommt ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung infrage?
Entscheidungshilfen liefert Peter Paul Thoma, Energieberater und Experte für Heizungs-und Lüftungstechnik.
Lesen Sie dazu aufschlussreichen Artikel in der Dezemberausgabe des Magazins der Eigentümerschutzgemeinschaft für privates Eigentum Haus & Grund e. V. Frankfurt.
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Peter Paul Thoma, Bornheimer Landwehr 39, 60385 Frankfurt am Main
Quelle: https://ppt-energieberatung.de/mitteilung/Gas-Etagenheizung_defekt%21_Welche_Nachfolgel%C3%B6sung_ist_sinnvoll%3F
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