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Ein Auftrag ist abgeschlossen, und nun streiten die beteiligten Parteien über die Ausführung, In solchen Fällen steht Peter Paul Thoma bei einem Rechtsstreit Privatpersonen, Unternehmen und Gerichten als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Seite. Als Gutachter beantwortet er nach bestem Wissen und Gewissen Sachfragen zur Gebäudeanlagentechnik – ohne Interesse am Ergebnis. Ein Gutachter erkennt Baumängel und bewertet die Kosten der Mängelbeseitigung. Er garantiert somit die Qualität der Bauausführung nach dem Stand der Technik und trägt zur Werterhaltung der Gebäude bei.
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um Experten von solchen Anbietern wirklich abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
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Quelle: https://ppt-energieberatung.de/Sachverst%C3%A4ndigengutachten
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