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Peter Paul Thoma

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Häufige Fragen zum Energieausweis

Was ist ein Energiebedarfsausweis?

Zur Datenerhebung des bedarfsorientierten Energiepasses fließen alle Gebäudekomponenten, wie z. B. Heizung, Mauern, Fenster und Dach, ein. Daraus ermitteln wir den Primär- und den Endenergiebedarf. Ihr Haus wird von uns als komplexes Ganzes betrachtet.

Wissenswert: Denkmalgeschützte Häuser oder temporär beheizte Gebäude, wie z. B. Ferien- oder Wochenendhäuser (maximale Nutzfläche 50 qm²) benötigen keinen Energieausweis.

Wer braucht den Energiebedarfsausweis?

Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von Wohngebäuden (Bauantrag vor 01.11.1977) mit weniger als 5 Wohneinheiten.

Was ist ein Energieverbrauchsausweis?

Der Nachweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Daher ist der verbrauchsorientierte Energiepass von geringerer Aussagekraft. Er informiert nicht über den IST-Zustand der Gebäudehülle oder der Heizungsanlage, sondern lediglich über das Nutzerverhalten. Bekanntlich unterscheidet sich dieses von Mieter zu Mieter.

Besteht die Wahl zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis?

Ja. Wenn Sie Eigentümer, Vermieter oder Verpächter folgender Immobilien sind:

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (energetische Einhaltung Wärmeschutzverordnung 11.08.1977)
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
  • Nichtwohngebäude

Unser Hinweis: Bei Nichtwohngebäuden sind mitunter zwei separate Energieausweise erforderlich. Fragen Sie uns einfach danach.

Was gilt für Neubauten?

Für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden ist der sogenannte EnEV-Nachweis nötig. Darin ist die Ausstellung des Energieausweises enthalten.

Was muss in die kommerzielle Immobilienanzeige?

Sie wollen Ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen?

Dann achten Sie auf Angabe folgender Informationen in der Annonce:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Kennwert Endenergiebedarf
  • Kennwert Primärenergiebedarf/-verbrauch
  • Baujahr der Immobilie
  • Art des Energieträgers
  • Energieeffizienzklasse (ab 01.05.2014)

Bei Nichtwohngebäuden sind diese Angaben zu nennen:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Kennwert Endenergiebedarf (Strom und Wärme)
  • Kennwert Primärenergiebedarf/-verbrauch (Strom und Wärme)
  • Art des Energieträgers

Achtung: Die Kennwerte nehmen Bezug auf die Wohnfläche, aber nicht auf die Gebäudenutzfläche.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Er ist zehn Jahre gültig. Werden danach Umbaumaßnahmen, Sanierungen oder Modernisierungen vorgenommen, kann eine erneute energetische Bewertung vonnöten sein. Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt wurden, behalten ihre Geltungsdauer.

Was kostet der Energieausweis?

Ihre Auslagen richten sich danach, ob Sie einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis ausgestellt haben möchten. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist aufwendiger, da Ihr Gebäude insgesamt bewertet wird. Genaue Preisangaben finden Sie hier:

Sind die Erstellungskosten eines Energieausweises steuerlich absetzbar?

Ja. Die Ausgaben können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Muss der Energieausweis vorlegt werden?

Ja, wenn Sie das Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen. Bei Besichtigungsterminen ist der Energieausweis vorzulegen. Nach Vertragsabschluss besteht Übergabepflicht an den Käufer, Mieter oder Pächter.
Achtung: Eine Nichtvorlage oder falsche Daten werden als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Quelle: https://ppt-energieberatung.de/H%C3%A4ufige_Fragen_zum_Energieausweis

Zertifizierte PassivhausberaterMitglied in der Ingenieurkammer HessenAusteller von dena-Gütesiegel Energieausweisengelisteter Effizienzhaus-Experte nach dena-StandardMitglied im Landesverband bvs Hessen
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