Ingenieur- & Sachverständigenbüro
Peter Paul Thoma

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PPT Energieberatung Frankfurt am Main
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Wärmeschutz bedeutet Dämmung der Gebäudehülle.

Ob ein Haus neu gebaut wird oder eine Modernisierung ansteht – wer heute baut, denkt an Morgen. Es gilt, begrenzte Ressourcen sinnvoll einzusetzen und Energiekosten zu senken.

Vorteile der Gebäudedämmung

  • Mehr Behaglichkeit aufgrund höherer Innenwandtemperaturen
  • deutliche Senkung des Heizenergiebedarfes
  • möglicher Einsatz regenerativer Energien
  • Ausstattung mit Speichersystemen mit niedrigen Heiztemperaturen.

Welchen Energiebedarf und Wärmeverlust Gebäude haben dürfen, legt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 fest.
Für Neubauten gibt sie zwei Kenngrößen vor: Jahres-Primärenergiebedarf und spezifischer Transmissionswärmeverlust.

Beide Werte ermitteln wir anhand von drei DIN-Vorgaben:

  • DIN V 18599
    (Energetische Bewertung von Gebäuden)
  • DIN V 4108, Teil 6
    (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden)
  • DIN V 4701, Teil 10
    (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen)

Wichtig für Sie: Die geltende EnEV 2014 beinhaltet bereits die verschärften Anforderungen der EnEV 2016, die am 01.01.2016 in Kraft treten wird. Daher empfehlen wir jetzt schon die Einhaltung der zukünftigen Energiekennzahlen. Sommerlicher Wärmeschutz, Luftdichtheit sowie ein natürlicher Mindestluftwechsel sind heute schon ein Muss. Gern erarbeiten wir Ihr individuelles Energiekonzept.

Verzahnung von EnEV 2014 und EEWärmeG?

Herzstück der EnEV 2014 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist das 2007 beschlossene Klimapaket der Bundesregierung. Es forciert eine erhöhte Energieeffizienz und den intensiveren Einsatz erneuerbarer Energien. Für Bauherren heißt das: Eine bestimmte Menge des Wärmebedarfs muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Je größer ihr Anteil ist, umso positiver fällt der Jahres-Primärenergiebedarf aus.

Auf den Punkt gebracht: Die EnEV 214 ist die rechte Hand des EEWärmeG. Wer dem Anspruch der EnEV 2014 nachkommt, wird gleichzeitig dem EEWärmeG gerecht. Damit Ihr Bauvorhaben klimafreundlich gelingt, braucht es einen vorausschauenden Partner.

Die ppt-Energieberatung Frankfurt berät und begleitet Sie in allen Bauphasen. Peter Paul Thoma ist Nachweisberechtiger für den baulichen Wärmeschutz bei der hessischen Ingenieurkammer. Gemäß §59 der Hessischen Bauordnung erfolgt die Erstellung des Nachweises durch uns.

Quelle: https://ppt-energieberatung.de/W%C3%A4rmeschutz_bedeutet_D%C3%A4mmung_der_Geb%C3%A4udeh%C3%BClle.

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