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Seit 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Es ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gibt den Kurs für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor. Primäres Ziel dieser Novelle ist es, den involvierten Akteuren Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Zugleich soll es die Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort steuern. Dazu gehört u. a. auch der Ausbau der nötigen Energieinfrastrukturen.
Aspekte und Begrifflichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz auftauchen, werfen Fragen auf. Ein kleiner Auszug:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dazu ausführliche Informationen bereitgestellt. Die meist gestellten Fragen wurden mit aussagekräftigen, gut verständlichen Antworten aufbereitet.
Lesen Sie hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung.html
© Ingenieur- & Sachverständigenbüro
Peter Paul Thoma, Bornheimer Landwehr 39, 60385 Frankfurt am Main
Quelle: https://ppt-energieberatung.de/mitteilung/Alles_Wichtige_zum_W%C3%A4rmeplanungsgesetz
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