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Eigentümer und Mieter wissen oft nicht, dass es die Gashausschau gibt.
Hinter der Begrifflichkeit verbirgt sich der alljährliche Checkup für die Gasinstallation. Ohne große Vorkenntnisse kann diese Überprüfung selbst vorgenommen werden. Aufmerksames Hinschauen und gesunder Menschenverstand reichen dazu aus. Denn bei der Gashausschau werden lediglich die Äußerlichkeiten, die zum sicheren Betrieb der Anlage relevant sind, überprüft. Gleichzeitig kann die Vorkehrung dem Vermüllen des Kellers entgegenwirken.
Peter Paul Thoma widmet sich der Thematik im aktuellen Heft von „Privates Eigentum“, der Publikation des Vereins Haus & Grund Frankfurt am Main e. V. Sein Artikel wird durch eine Checkliste zur Gashausschau ergänzt. Eine Grafik „Was tun bei Gasgeruch?“ komplettiert den Fachbeitrag.
Wie immer haben wir für Sie alle Informationen als PDF-Dokument aufbereitet. Einfach öffnen und lesen!
Im Gegensatz zur Gashausschau ist die Gebrauchs- und Dichtigkeitsprüfung nach den technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) Pflicht. Diese Kontrolle muss ein Fachbetrieb im Rhythmus alle 12 Jahre vornehmen.
Unser Tipp: Alle Vermieter, in deren Häusern Gasgeräte genutzt werden, sollten die jährliche Gashausschau entweder selbst durchführen oder ausführen lassen! Kompetente Ansprechpartner sind Heizungsfachleute oder Schornsteinfeger. Sie bieten den Service der Gashausschau oft zu einem kleinen Preis an. Eigentümer können die Aufwendungen dafür auf die Mieter umlegen. Zur beidseitigen Transparenz empfiehlt sich die Dokumentation über die erfolgte Maßnahme.
© Ingenieur- & Sachverständigenbüro
Peter Paul Thoma, Bornheimer Landwehr 39, 60385 Frankfurt am Main
Quelle: https://ppt-energieberatung.de/mitteilung/Augen_auf%3A_Gashausschau_muss_sein
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