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Seit 01.Mai 2014 gilt die neue Fassung der Energiesparverordnung.
Die Gesetzesnovelle wertet den Energieausweis auf. Er soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. Eigentümer, Vermieter oder Wohnungsgesellschafter sind verpflichtet, die Energiekosten ihrer Gebäude bekannt zugeben.
Künftig erstellte Energieausweise enthalten sogenannte Energieeffizienzklassen. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten zeigen sie, wie energieeffizient ein Gebäude sein soll.
Dass hier die Tücke im Detail steckt, lesen Sie im nachfolgenden PDF-Dokument. Hier finden Sie ausführliche Informationen, Angebotspreise und ein Kontaktformular.
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Quelle: https://ppt-energieberatung.de/mitteilung/Energieausweis_ist_Pflicht
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